Daten zu Flächen für Wind über Wald im Netz
12.04.2023, 15:25 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Landesumweltamt stellt die Daten über seine GIS-Plattform bereit
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat heute (12.04.2023) die GIS-Daten zur Standorteignung von Waldflächen für Windenergieanlagen im Internet veröffentlicht. Die über das Geografische Informationssystem (GIS) bereitgestellten Daten ermöglichen eine grundstücksgenaue Datenanwendung inklusive kartografischer Darstellung.
Der Kartendienst visualisiert, ob eine Waldfläche nach den naturschutzfachlichen, forstfachlichen und wasserrechtlichen Kriterien grundsätzlich als Standort für die Errichtung von Windenergieanlagen im Rahmen der Flexibilisierungsklausel nach § 20 Absatz 3 Sächsisches Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) geeignet ist. Die Daten geben jedoch keinen Aufschluss darüber, ob Windenergieanlagen auf diesen Flächen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsfähig sind.
Bezüglich der Standorteignung wird nach drei Kategorien unterschieden: Die Flächen der Kategorie A umfassen unter anderem alle Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Wald und stehen für Projekte im Rahmen der Flexibilisierungsklausel nicht zur Verfügung. In der Kategorie B ist eine standortbezogene Einzelfallprüfung erforderlich. Dabei handelt es sich um Flächen, die bestimmte Waldfunktionen erfüllen und für Projekte im Rahmen der Flexibilisierungsklausel nur im Einzelfall nach Überprüfung durch die Forstbehörden zur Verfügung stehen. Grundsätzlich als Standort geeignet sind die in der Kategorie C ausgewiesenen Flächen.
Im Ergebnis der Zuordnung nach diesem Kriterienkatalog liegen etwa 10 Prozent des Gesamtwaldes in Gebieten ohne Restriktionen (Kategorie C) und
etwa 25 Prozent des Gesamtwaldes in Gebieten mit standortbezogener Einzelfallprüfung (Kategorie B).
Die Daten können ab sofort sowohl über die Datenportale LUIS und iDA abgerufen werden.
Hintergrund:
In Sachsen besteht ab diesem Jahr die Möglichkeit, Windenergieanlagen (WEA) unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb von Vorrang- und Eignungsgebieten zu errichten. Mit dieser Flexibilisierungsoption ist nach SächsLPlG die Windenergie auch im Wald nicht mehr ausgeschlossen.
Waldflächen erfüllen jedoch wichtige Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen, wenn auch in unterschiedlichem Maße. Der Staatsbetrieb Sachsenforst hat im Rahmen der Waldfunktionenkartierung alle Waldflächen erfasst und bewertet.
Die bereitgestellten GIS-Daten dienen vorrangig als Grundlage für Waldbesitzende, Vorhabenträger, Städte und Gemeinden sowie Behörden zur Feststellung der Standorteignung von Waldflächen im Rahmen der Flexibilisierungsklausel nach § 20 Absatz 3 SächsLPlG. Die Datenplattform steht aber auch allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern offen.